Die Crowdfunding-Regeln der Schweiz erklärt: Was die „SRO-Regulierung“ tatsächlich für Ihr Geld bedeutet
Der regulatorische Status ist am wichtigsten, wenn er konkret ist – wer die Plattform reguliert, was genau unter diese Aufsicht fällt und welche Risiken sie tatsächlich abdeckt. Diese Frage ist wichtiger, als die meisten Marketingseiten vermuten lassen – die regulatorische Architektur hinter einer Plattform entscheidet stillschweigend darüber, wie stark Ihr Geld gefährdet ist, wenn etwas schiefgeht.
Die Schweiz hat in Europa eine der eigenständigeren Antworten auf diese Frage entwickelt. Anstatt das Regelwerk der Europäischen Union für Crowdfunding zu kopieren, verfolgt sie ein zweigleisiges System: eine strenge Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche, kombiniert mit einem flexiblen, selbstregulierenden Modell für die Plattformen selbst. So funktioniert es tatsächlich – am Beispiel der Schweizer Plattform 7Harvests, an dem die Regeln in der Praxis veranschaulicht werden.
Die Schweiz und Crowdfunding: Das grundlegende Bild
Die Schweiz ist nicht Teil der EU und untersteht bei der Ausarbeitung von Finanzvorschriften nicht Brüssel. Diese Unabhängigkeit ermöglicht es ihr, bei der Regulierung von Fintech schneller voranzukommen, bedeutet aber auch, dass das Regelwerk anders aussieht, als ein in der EU ansässiger Investor erwarten könnte.
Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren des Rückgangs wuchs der Schweizer Crowdfunding-Markt 2025 laut dem Crowdfunding Monitor Switzerland-Bericht der Hochschule Luzern – Wirtschaft (HSLU) um 14 % auf 629 Millionen CHF – eine Größenordnung, die das Verständnis dieses Systems zu mehr als einer akademischen Übung macht.
Das Erste, was man verstehen muss, ist eine Trennlinie, die sich durch den gesamten Schweizer Fintech-Sektor zieht: Plattformen, die Investorengelder in ihre eigene Bilanz aufnehmen, und Plattformen, die dies nicht tun.
Banken und Fintechs, die Einlagen entgegennehmen, gehören zur ersten Gruppe. Sie bündeln Kundengelder und verleihen oder investieren diese Gelder selbst – genau die Art von Tätigkeit, für deren Zulassung und Beaufsichtigung die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA (die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) geschaffen wurde.
Die meisten Peer-to-Peer- und Crowdlending-Plattformen gehören zur zweiten Gruppe. Sie verwahren die Gelder der Anleger nicht als Einlagen – sie verbinden Anleger und Kreditnehmer direkt und übertragen die Kreditforderung selbst durch einen rechtlichen Mechanismus, der als Forderungsabtretung bezeichnet wird, an den Anleger. Da die Plattform das Geld oder die Forderung tatsächlich nie besitzt, wird sie als Finanzintermediär und nicht als Bank eingestuft.
Nach dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) benötigt ein Finanzintermediär weder eine Banklizenz noch eine Fintech-Lizenz, um tätig zu sein. Er benötigt jedoch eine Mitgliedschaft in einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) – einer Stelle, die in Vertretung der FINMA seine Compliance-Verfahren, die Identitätsprüfungen der Kunden und die Geldflüsse überwacht. 7Harvests, die Schweizer Plattform, die wir in diesem Beitrag durchgehend verwenden werden, ist ein anschauliches Beispiel für diesen Weg: ein Intermediär, der der Aufsicht einer SRO untersteht und nicht über eine Banklizenz verfügt.
SRO vs. FINMA-Lizenzierung: Was der Unterschied tatsächlich bedeutet
Für einen Investor ist die Unterscheidung zwischen SRO und FINMA keine technische Nebensächlichkeit – sie verändert, was tatsächlich überprüft wird und von wem.
Die FINMA-Lizenzierung betrifft die Solvenz. Eine von der FINMA lizenzierte Bank wurde hinsichtlich ihrer Kapitalausstattung, Liquidität und langfristigen finanziellen Stabilität geprüft – die Frage, die FINMA beantwortet, lautet: „Kann dieses Institut einen Schock verkraften, ohne zusammenzubrechen?“

Die SRO-Mitgliedschaft gemäß AMLA stellt eine völlig andere Frage: „Wird dieses Unternehmen zur Geldwäsche oder zur Finanzierung von Straftaten genutzt?“ Sie ist operativer und verfahrensbezogener Natur – Kundenidentifizierung, Transaktionsüberwachung und Compliance-Disziplin – und keine Beurteilung der finanziellen Stärke der Plattform.
Keine der beiden Regelungen ist „strenger“ als die andere. Sie beaufsichtigen einfach unterschiedliche Bereiche – genau deshalb setzen seriöse Plattformen auf zusätzliche, freiwillige Schutzmaßnahmen, um das abzudecken, was keine der beiden garantiert – mehr dazu weiter unten.
Das Schweizer Recht legt klare Schwellenwerte dafür fest, wann sich ein Unternehmen bei einer SRO registrieren muss. Wird auch nur einer der folgenden Schwellenwerte überschritten, ist eine Registrierung obligatorisch:
- Jährliches Bruttoeinkommen aus Vermittlungstätigkeiten von über 50.000 CHF
- Mehr als 20 neue Geschäftsbeziehungen pro Jahr aufgebaut
- Vermögenswerte unter uneingeschränkter Verwaltung von mehr als CHF 5.000.000
- Jährliches Transaktionsvolumen von über CHF 2.000.000
Sobald eine Plattform einer SRO angeschlossen ist – gängige Beispiele sind VQF und PolyReg –, genehmigt diese Organisation ihre internen Compliance-Regeln, führt regelmäßige Prüfungen durch und setzt Know-Your-Customer-Verfahren (KYC) durch.
Eine spezifische Anforderung, die Sie kennen sollten: Die Schweizer KYC-Vorschriften verlangen eine unterzeichnete Erklärung über die wirtschaftlich Berechtigten, bekannt als „Formular A“, von jeder Person, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines Firmenkunden kontrolliert.
Bei 7Harvests stehen hinter dieser Struktur konkrete Personen und nicht nur ein Richtliniendokument. Daniel Wiśniewski, ein ACAMS-zertifizierter Compliance-Fachmann, ist als AML Officer tätig. Die Finanzzahlen der Plattform werden extern von bePartner AG geprüft, einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Luzern, die im Schweizerischen Register der zugelassenen Revisionsexperten (RAB Register Nr. 501685) eingetragen ist und bei der der Wirtschaftsprüfer Jeremias Häfliger bereits eine Eröffnungsbilanzprüfung durchgeführt hat.
Nichts davon erfordert, den Angaben einer Plattform einfach zu vertrauen. Jeder Investor kann den Status eines Schweizer Betreibers innerhalb weniger Minuten unabhängig überprüfen: Suchen Sie die Unternehmensnummer im eidgenössischen Register Zefix und bestätigen Sie anschließend die aktive SRO-Mitgliedschaft auf der öffentlichen Website der betreffenden SRO, beispielsweise in der Mitgliederliste von VQF oder PolyReg.

Schweiz vs. EU: Zwei unterschiedliche regulatorische Philosophien
Die EU und die Schweiz lösen dasselbe Problem – nämlich die Regulierung von Crowdfunding – auf nahezu entgegengesetzte Weise. Die EU hat ein einheitliches Regelwerk verfasst und wendet es unabhängig von der Größe auf jede Plattform überall im Block an. Die Schweiz geht den umgekehrten Weg: Es gibt kein einheitliches Crowdfunding-Gesetz. Stattdessen hängt es davon ab, wie stark eine Plattform reguliert wird, was sie tatsächlich mit dem Geld der Anleger macht und wie viel davon vorhanden ist.
Das Modell der EU: ein Regelwerk, eine Obergrenze für alle
Seit November 2021 unterliegen Crowdfunding-Plattformen in der gesamten EU einer einheitlichen Verordnung, bekannt als ECSP (EU 2020/1503). Sie funktioniert wie ein Pass: Lassen Sie sich von der nationalen Aufsichtsbehörde in einem EU-Land zulassen, und Sie können in allen Ländern rechtmäßig tätig sein.
Diese Beständigkeit geht mit festen Grenzen einher, die unabhängig davon gelten, wie etabliert oder kapitalstark eine Plattform ist:
- Eine Finanzierungsobergrenze von 5 Millionen € pro Projekt und Zeitraum von 12 Monaten (Branchenverbände setzen sich dafür ein, diese auf 12 Millionen € anzuheben).
- Ein verpflichtender Risikotest für Kleinanleger: Wer mehr als 1.000 € oder mehr als 5 % seines Nettovermögens in ein einzelnes Projekt investiert, muss zunächst einen Test zum Verständnis der Risiken bestehen und ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Das Schweizer Modell: Regeln, die mit dem tatsächlichen Tätigkeitsumfang einer Plattform skalieren
Hier kommt der oben beschriebene SRO-Weg ins Spiel. Eine Plattform wie 7Harvests, die niemals Investorengelder in ihre eigene Bilanz aufnimmt, benötigt gemäß AMLA lediglich eine SRO-Mitgliedschaft – bei diesem Modell gibt es überhaupt keine Einlagenobergrenze, da die Plattform das Geld rechtlich niemals selbst verwahrt.
Das Bild verändert sich bei einer anderen Art von Unternehmen: einem Fintech, das Kundeneinlagen tatsächlich selbst in seiner Bilanz hält, sei es auch nur vorübergehend. Für dieses Modell verwendet die Schweiz eine dreistufige Leiter, bei der die Regulierungstiefe schlicht davon abhängt, wie viel Geld das Institut verwaltet:
- Sandbox — eine Teststufe mit geringem Risiko für sehr kleine Einlagenvolumina, für die im Gegenzug für eine strikte Begrenzung der Möglichkeiten des Instituts, die Gelder zu verwenden, keine FINMA-Lizenz erforderlich ist.
- Fintech-Lizenz (Art. 1b) — eine lizenzierte, aber weniger streng regulierte Kategorie für die Entgegennahme von Einlagen mittlerer Größe, angesiedelt zwischen der Sandbox und einer Vollbank.
- Vollständige Banklizenz — keine Obergrenze für Einlagen, aber das gesamte Gewicht des Schweizer Bankrechts und der Kapitalanforderungen gilt.
| Sandbox | Fintech License (Art. 1b) | Full Banking License | |
|---|---|---|---|
| Maximum deposits allowed | CHF 1 million | CHF 100 million | No limit |
| FINMA license required? | No | Yes | Yes |
| Minimum capital required | None | CHF 300,000 (or 3% of deposits) | CHF 10,000,000, paid in |
| Can invest/lend the funds? | No | No commercial lending/interest | Yes, full lending & interest |
| Investor disclosure | Not FINMA-supervised | Direct FINMA oversight & audit | esisuisse deposit insurance |
Lesen Sie die Tabelle von links nach rechts als Abwägung: Je weniger Aufsicht erforderlich ist, desto weniger darf die Institution rechtlich mit Ihrem Geld tun. Ein Sandbox-Betreiber kann Ihre Einlage halten, darf sie aber weder investieren noch Ihnen Zinsen darauf zahlen; nur eine vollständig lizenzierte Bank kann beides, und nur eine vollständig lizenzierte Bank bietet eine Einlagensicherung.
Auch diese Hürde wird sich bald ändern. Eine bis Anfang 2026 diskutierte Reform würde die Fintech-Lizenz abschaffen und in zwei neue, von der FINMA beaufsichtigte Kategorien aufteilen – eine Lizenz für Zahlungsinstrument-Institute und eine Lizenz für Krypto-Institute – und die Einlagenobergrenze von 100 Millionen CHF für Zahlungsinstitute vollständig aufheben, sofern die Kundengelder getrennt verwahrt werden.
Eine weitere grenzüberschreitende Regel, die Sie kennen sollten
Schweizer Plattformen verfügen über keinen EU-Pass. Gemäß MiFID II und MiCAR bedeutet das, dass sie bei EU-Ansässigen kein aktives Marketing betreiben dürfen. Ein in der EU ansässiger Investor kann sich nur aus eigener Initiative registrieren – ein Grundsatz, der als passive Reverse Solicitation bezeichnet wird – und gemäß MiCAR gilt diese Initiative nur einen Monat lang, bevor sie erneuert werden muss.
Welches System schützt Anleger also besser?
Keines von beiden, ganz einfach. Jedes schließt eine andere Lücke:
- EU / ECSP: Anleger erhalten eine Entschädigungsregelung, die bis zu 20.000 € nicht investiertes, bei der Plattform liegendes Guthaben abdeckt. Sie deckt nicht den Ausfall eines Kreditnehmers bei einem Darlehen ab.
- Schweiz: Es gibt überhaupt keine staatlich abgesicherte Garantie für Crowdlending. Stattdessen ergibt sich der Schutz aus dem Schweizer Vertragsrecht und den Sicherheitsvorkehrungen auf Plattformebene – getrennte Konten, Abtretung von Forderungen und Rückkaufgarantien, die im Folgenden behandelt werden.
Von der Regulierung zur Praxis: Wie dies auf einer echten Plattform aussieht
Abgesehen von der Theorie: Wie sieht Compliance tatsächlich aus, wenn sie in eine funktionierende Plattform integriert ist? 7Harvests ist ein nützliches Fallbeispiel, da seine Struktur sich klar den oben genannten Regeln zuordnen lässt.
Das Unternehmen ist im Kanton Zug unter der Firmennummer CHE-356.409.118 eingetragen. Es wurde ursprünglich im April 2024 als Toucan Technology Solutions AG gegründet und im März 2026 umbenannt. Der Gründer Ričardas Vandzinskas baute zuvor die P2P-Plattform Hive5 auf; Kurt Schöllhorn ist als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied tätig.

Der Anlegerschutz lässt sich klar in zwei Kategorien unterteilen – zwingende gesetzliche Schutzmaßnahmen, die jeder Schweizer Vermittler dieser Art bieten muss, und freiwillige vertragliche Schutzmaßnahmen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen:
Verpflichtend, gesetzlich vorgeschrieben:
- Getrennte Konten. Nach dem Schweizer Bank- und Finanzinfrastrukturrecht werden nicht investierte Anlegergelder bei einer Partnerbank verwahrt und rechtlich getrennt vom eigenen Betriebskapital der Plattform gehalten. Sollte die Plattform ausfallen, fallen diese Gelder nicht in deren Konkursmasse.
- Abtretung von Forderungen. Gemäß Artikel 401 des Schweizerischen Obligationenrechts gehören die an Investoren übertragenen Darlehensforderungen unmittelbar ihnen – nicht der Plattform. Geht die Plattform in Konkurs, sind diese Forderungen vollständig von der Liquidation ausgeschlossen, und die Investoren behalten ihren Status als unmittelbare Gläubiger des zugrunde liegenden Kreditnehmers.
Freiwillig, von der Plattform hinzugefügt:
- Rückkauf durch den Kreditgeber. Wenn ein Kreditnehmer mit seinen Zahlungen mehr als 60 Tage im Rückstand ist, ist der Kreditgeber vertraglich verpflichtet, den Kredit vom Investor zurückzukaufen.
- Plattformreserve. Ein zusätzlicher Puffer, auf den die Plattform zurückgreifen kann, um Anleger abzusichern, falls ein Kreditgeber selbst zahlungsunfähig wird.
Da sich die staatliche Aufsicht in der Schweiz auf die Einhaltung der AML-Vorschriften und nicht auf das Kreditrisiko konzentriert, bleibt die Vermeidung von Kreditausfällen weitgehend dem eigenen Risikomanagement der Plattform überlassen. Deshalb legt 7Harvests für jeden Kreditgeber eigene Due-Diligence-Maßstäbe an, bevor ein Kredit gelistet wird: eine mindestens dreijährige Erfolgsbilanz, geprüfte Jahresabschlüsse und mindestens 500.000 € eingezahltes Kapital.
Was dies für Sie bedeutet: Eine praktische Verifizierungs-Checkliste
Nichts davon erfordert, einer Marketingseite zu vertrauen. Es lässt sich in wenigen Minuten überprüfen:
| What to check | How to check it | What you should find |
|---|---|---|
| Legal entity | Zefix search (name or CHE number) | Active, Swiss address, no liquidation |
| SRO membership | SRO’s public member list (e.g. VQF, PolyReg) | Active AMLA affiliation |
| Compliance officer | Named AML Officer / MLRO | Certified, relevant experience |
| External audit | Auditor’s listing in RAB register | Licensed, independent Swiss firm |
| Fund segregation | Terms of Use / banking disclosures | Segregated accounts, Art. 401 CO assignment |
Eine transparente Plattform macht all dies öffentlich und leicht auffindbar – wenn es länger als ein paar Minuten dauert, dies zu finden, ist das selbst bemerkenswert.
Das Fazit
Sicherheit im Schweizer Crowdfunding hängt nicht davon ab, wer die lauteste staatliche Lizenz besitzt. Sie ist das Ergebnis mehrerer ineinandergreifender Faktoren: der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung von Vermögenswerten, der Überwachung der Einhaltung der AML-Vorschriften durch eine SRO, eines unabhängigen externen Prüfers und der eigenen Kreditrisikodisziplin einer Plattform.
Die Schweiz hat sich entschieden, den ECSP-Rahmen der EU nicht zu übernehmen. Stattdessen hat sie ein dezentralisiertes Modell aufgebaut – eine SRO-Aufsicht nach strengen Geldwäschebekämpfungsvorschriften, gestützt auf die starken Grundsätze des Schweizer Vertragsrechts zur Vermögenstrennung, wobei Plattformen zusätzlich eigene kommerzielle Garantien auf die gesetzliche Grundlage aufsetzen. Für Anleger ist das praktische Ergebnis in beiden Fällen dasselbe: Prüfen Sie die Struktur, nicht nur das Angebot. Plattformen wie 7Harvests veröffentlichen ihre regulatorischen Angaben und Prüfungsdetails offen, was einen solchen Check zu einem sinnvollen Ausgangspunkt macht.