Unternehmen, das eine Anlageberatungsaktivität gemäß Artikel L. 321-1 der Verordnung (Nr. 2014-559 vom 30. Mai 2014 über Crowdfunding) durchführt.
– Mitglied eines Berufsverbands (im Sinne von Artikel 531-8 des Monetären und Finanzgesetzbuches) und über eine professionelle Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Artikeln L.541.3, D.541-9, L519-3-4, R. 519-16 und L.519-4, R.519-7 des Monetären und Finanzgesetzbuches.
– Genehmigter Beteiligungsanlageberater der Autorité des Marchés Financiers, registriert bei ORIAS unter der Nummer 15000848.
– RCP abgeschlossen bei COVEA RISKS über BDJ SA und einschließlich einer Garantie von einer Million Franken pro Anspruch.
Privatpersonen, Unternehmen
FEEDELIOS bietet an, in verschiedene Crowdfunding-Möglichkeiten aus dem Sektor KMU zu investieren.
Bei FEEDELIOS können Sie mit einer Investition von €1€ beginnen.
Die Investitionsmodelle FEEDELIOS arbeitet ist Eigenkapital.
